Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung des Revisionsausschusses
am 24.02.2021
Fraktionszeitschrift in der Vorwahlzeit, unzulässige Wahlwerbung?
Den Fraktionen wird gerade in der Vorwahlzeit besondere Zurückhaltung im Umgang mit Fraktionsgeldern empfohlen. Das betrifft die Öffentlichkeitsarbeit z.B. Publikationen wie Fraktionszeitschriften, die ansonsten durchaus zulässig sind.
Diese können laut den „Empfehlungen für die bestimmungsgemäße Verwendung von Fraktionszuwendungen“ der hessischen Revisionsämter in der Vorwahlzeit die Grenze des zulässigen überschreiten.
Als Anhalt wird hier ein Zeitraum von etwa drei Monaten vor dem Wahltag empfohlen.
Trotzdem hat die Wiesbadener CDU-Rathausfraktion sechs Wochen vor der Kommunalwahl ihre Fraktionszeitschrift veröffentlicht und diese mit einer gedruckten Auflage von 142.000 Exemplaren als Beilage zum Wochenblatt vom 30. Januar 2021 an die Wiesbadener Haushalte verteilen lassen.
Daher möge der Ausschuss beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten das Revisionsamt mit der Prüfung und Bewertung des Vorgangs zu betrauen.
2. Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
a. Handelt es sich bei der genannten Zeitschrift, die sechs Wochen vor der Kommunalwahl in Wiesbaden auf Kosten der Fraktion verteilt wurde um unzulässige Wahlwerbung? Wie beurteilt das Revisionsamt die rechtliche Situation?
b. Welche Konsequenzen drohen hier der Fraktion, falls die Zeitschrift als unzulässige Wahlwerbung eingestuft wird
Renate Kienast-Dittrich
stellv. Fraktionsvorsitzende
Dringlichkeitsantrag „ Lichtinstallation Luisenplatz “ nach §42 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Wiesbaden zur Sitzung am 10.12.2020
Lichtinstallation Luisenplatz
Die Lichtinstallation auf dem Luisenplatz, sowie die Weihnachtsbeleuchtung in der Stadt soll den Menschen in diesen doch sehr ernsten Zeiten ein wenig Weihnachtgefühl und einen Hoffnungs-schimmer geben. Die Idee ist gut und richtig.
Aber nun zu erfahren, dass eine Firma aus Berlin die Licht Installation auf dem Luisenplatz erstellt hat, verwundert doch ein wenig. Hat hier die großzügige Unterstützung von 10.000 € den Ausschlag gegeben oder gab es andere Beweggründe. Aufgrund der Corona Maßnahmen sind doch gerade Unternehmen aus der Region stark betroffen und stehen vor dem Aus. Gerade jetzt hätte man mit heimischen Unternehmen arbeiten können.
Auch das Konzept mit dem Glühweinstand ist doch aufgrund der aktuellen Lage sicherlich „überdenkbar“.
Die Stadtverordneten mögen beschließen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1) Gab es eine Ausschreibung für die Lichtgestaltung auf dem Luisenplatz, wenn ja in welchem Rahmen, wie sah diese aus?
2) Wurden Lichtdesign Firmen aus der Region bezüglich einer Gestaltung des Luisenplatzes angefragt? Wenn ja , wie viele Firmen und mit welchen Vorgaben? Wenn nein wieso nicht?
3) Laut Pressemeldung der Stadt wird der Platz verstärkt bestreift, um die Einhaltung der Corona-Regeln zu gewährleisten. Wie oft wird der Platz von der Stadtpolizei überprüft? Wie viele Verstöße konnten seit Beginn der Lichtershow dort festgestellt werden?
4) Gibt es Probleme hinsichtlich des Alkoholausschanks an dem Glühweinstand? Wenn ja welche und wie will man diese abstellen?
5) Warum wurde die Maskenpflicht, die in einigen Bereichen der Stadt bereits gilt, nicht erweitert z.B. von der Rheinstraße über die Wilhelmstraße zur Taunusstraße und über die Schwalbacher Straße wieder zur Rheinstraße, um einen sicheren Korridor für alle Besucher der Lichtinstallationen innerhalb der Stadt und im speziellen auch am Luisenplatz zu schaffen?
Der Magistrat wird daher gebeten die Maskenpflicht in der Innenstadt um den Bereich um und auf dem Luisenplatz zu erweitern.
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung des Revisionsausschusses am 25.11.2020
Insolvenz der AWO
Im September 2020 wurde vom Sozialdezernat ein Antrag in Höhe von 230.000 Euro im Ausschuss Haupt- und Finanzen für eine Biebricher Kita gestellt. Daraufhin hat die FDP Fraktion einen Änderungsantrag gestellt mit der Begründung, dass die AWO in der momentanen Situation kein vertrauenswürdiger Partner sei. Daraufhin zitierte Sozialdezernent Christoph Manjura aus einem Schreiben des stellvertretenden Vorsitzenden, Franz Betz „Ich kann Ihnen versichern, dass für den AWO Kreisverband Wiesbaden kein Insolvenzrisiko besteht“.
In einem Interview mit der FR erklärte am 12.10.2020 Herr Hessenauer „Unklar sei noch, woher das Geld für teure Gehälter und Geschenke kam. Der Verkauf und die Wiederanmietung der Altenwohnanlage Konrad Arndt Haus in Wiesbaden-Bierstadt spiele wohl eine Rolle. Genaueres sei aber noch nicht bekannt. Sicher sei nur, dass drei Millionen Euro aus dem Verkauf noch vorhanden sind“
Noch vor wenigen Tagen konnte man lesen, dass die Belegschaft gebeten wurde, ihre Weihnachtsgratifikation zu stunden sowie auf ihre Corona Prämie zu verzichten sonst sei man Ende November zahlungsunfähig, was die Gehälter betrifft. Da sich die Mitarbeiter mehrheitlich nicht dafür entschieden haben, muss der AWO Kreisverband lt. Pressemitteilung Insolvenz anmelden.
Am 18.11.2020 wird im Wiesbadener Kurier konkret über einen Insolvenzantrag berichtet. Wenn man die Ausführungen der (stellvertretenden) Vorsitzenden des AWO Kreisverbandes seit September 2020 verfolgt, ist man jetzt doch überrascht. Man kann sich auch des Eindruckes nicht erwehren, dass eine Insolvenz nur zu verhindern ist, wenn die Belegschaft der Stundung des Weihnachtsgeldes und dem Verzicht auf Corona Prämien zustimmt. Das ist nicht nachvollziehbar, da Weihnachtsgeld und Corona-Prämie keine überraschenden Zahlungen sind.
Von Herrn Hessenauer und Herrn Betz wurde eine transparente Aufklärung zugesagt. Insgesamt hat man den Eindruck, dass die Öffentlichkeit von den Verantwortlichen beim AWO Kreisverband immer nur soweit informiert werden sollten, wie es unbedingt erforderlich war. Eine wirkliche Transparenz ist nicht gegeben.
Wurde Stadtrat Manjura von Herrn Hessenauer in die Aufklärung der Vorgänge der AWO mit einbezogen? Immerhin war er Referent der Geschäftsführung der AWO und war zu diesem Zeitpunkt auch SPD-Fraktionsvorsitzender, Vorsitzender Ausschuss Soziales und heute Sozialdezernent und könnte mit seiner Erfahrung und seinem Wissen zur Aufklärung beitragen.
Daher möge der Ausschuss beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zeitnah folgende Fragen mit dem Vertragspartner AWO Kreisverband Wiesbaden zu klären und der Stadtverordnetenversammlung vertreten durch den Revisionsausschuss, vorzulegen:
1. Wie erklären sich die Vorsitzenden der AWO, dass zwei Monate nach ihrer Aussage, dass kein Insolvenzrisiko bestehen würde, nun doch Insolvenz beantragt werden muss? Insbesondere, da es sich um bekannte Zahlungen handelt.
2. Wann haben Herr Hessenauer und Herr Betz erkannt, dass der AWO Kreisverband zahlungsunfähig wird und ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss, wenn die Mitarbeiter nicht ihr Weihnachtsgeld stunden und auf ihre Corona Prämie ganz verzichten?
3. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass am 12.10.2020 Herr Hessenauer in einem Interview mit der FR erklärte, das noch 3 Millionen aus dem Verkauf und der Wiederanmietung der Altenwohnanlage Konrad Arndt Haus in Wiesbaden Bierstadt im Vermögen der AWO sind und am 18.11.2020 aus der Presse zu erfahren ist, dass die AWO Insolvenz beantragen muss.
4. Welche Fakten haben dazu geführt, dass dieser Schritt jetzt erforderlich ist. Wurde mit Oberbürgermeister Mende und Sozialdezernent Manjura schon nach einer Lösung gesucht, um die Insolvenz zu verhindern und die Arbeitsplätze sowie die Kitas und Altenheime weiterhin aufrecht zu erhalten?
5. Wie hoch war das Vermögen der AWO bei Übernahme der neuen Verantwortlichen?
6. Wie hoch ist das Vermögen der AWO zum 16.11.2020
7. Wurde bereits eine Beratung mit einem Wirtschaftsprüfer oder Insolvenzverwalter geführt?
Renate Kienast-Dittrich
stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion Bürgerliste Wiesbaden zur Sitzung des Revisionsausschusses am 25.11.2020
Fragen an die AWO Wiesbaden
In den vergangenen Wochen haben sich die Repräsentanten wie bspw. gewählte Vorstandsmitglieder oder anwaltliche Vertreter des AWO Kreisverbandes Wiesbaden mehrfach zu Arbeitsverhältnissen von aktuellen oder auch ehemaligen Arbeitnehmern in den Medien geäußert. Diese Arbeitsverhältnisse wurden regelmäßig als zumindest fragwürdig bezeichnet. Die Äußerungen seitens der AWO Vertreter betrafen dabei sowohl Arbeitsverhältnisse auf Führungsebene als auch solche außerhalb davon und enthielten teilweise detaillierte Informationen zu Gehalt, Arbeitsweise und vertraglich festgelegte Arbeitsstundenanzahlen (vgl. bspw. WK 30.04.2020, HR 25.04.2020).
Bedingt durch diesen Beginn einer Transparenzoffensive und der Freiwilligkeit seitens der AWO Wiesbaden, sich öffentlich zu in der Kritik stehenden Arbeitsvertragsbeziehungen einzulassen, stellt sich auch die Frage nach dem ehemaligen Beschäftigungsverhältnis des heutigen Dezernenten Herrn Stadtrat Manjura. Möglicherweise gedenkt die AWO Wiesbaden auch zu diesem Beschäftigungsverhältnis öffentlich Stellung zu nehmen.
Anlass dazu wäre nach mehreren presseöffentlichen Thematisierungen gegeben (vgl. zuletzt FAZ vom 30.01.2020). Hat doch der heutige Dezernent und damalige Fraktionsvorsitzende Manjura selber öffentlich erklärt, dass sein politisches Engagement seine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt einschränken würde (Wörtliches Zitat aus der FAZ vom 31.03.2016 „Sonst würde mich kein Arbeitgeber einstellen.“)
Der Ausschuss möge deshalb beschließen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen an den Vertragspartner AWO Kreisverband Wiesbaden zu stellen und die Antworten der Stadtverordnetenversammlung vertreten durch den Revisionsausschuss vorzulegen:
1. Ist es zutreffend, dass die Stelle des persönlichen Referenten der Geschäftsleitung bei der AWO erst für Herrn Manjura geschaffen wurde?
2. Ist es ebenso zutreffend, dass die Stelle nach dem Ausscheiden von Herrn Manjura nicht wieder besetzt wurde.
3. Wurde die Stelle intern und öffentlich ausgeschrieben? Auf welche Stelle hat sich Herr Manjura beworben?
4. Welcher Arbeitsvertrag (Zeitvertrag?) wurde abgeschlossen? Wurde zum Arbeitsvertrag eine Tätigkeitsbeschreibung Herrn Manjura mit ausgehändigt? Bzw. definiert das Unternehmen, welche Verantwortungen, Tätigkeiten und Befugnisse zum Job gehören?
5. Arbeitete Herr Manjura im Homeoffice oder hatte er ein Büro in den Räumen der AWO?
• Sind die Zeiten seiner Anwesenheit festgehalten worden?
• Hatte er einen IT-Zugang?
• Liegen Arbeitsergebnisse schriftlich vor?
• Bestehen evtl. Rückforderungsansprüche?
6. Hat die Stadt Kontakt mit Frau Richter oder der AWO wegen der Klärung seiner Tätigkeit aufgenommen, um auch hier eine Transparenz zu erhalten?
7. Auf wessen Vorschlag wurde das Beschäftigungsverhältnis zwischen Herrn Manjura und der AWO Wiesbaden damals geschlossen? Hat sich die AWO vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses rechtlich beraten lassen, wenn ja von wem und mit welchem Ergebnis?
8. Nach Pressemitteilungen war Herr Manjura direkt der Geschäftsführerin Frau Richter unterstellt.
- war er direkt oder auch indirekt mit Vorgängen der Geschäftsführung
betraut?
- mit welchen Vorgängen die die Landeshauptstadt Wiesbaden betreffen war
er direkt oder auch indirekt befasst?
- welche Vorgänge konnte er eigenständig entscheiden?
9. Hat der Stadtverordnete und Fraktionsvorsitzende Manjura (als ausgewiesener Sozialpolitiker der SPD) an Entscheidungen betreffend der AWO mitgewirkt, als er gleichzeitig Referent der Geschäftsführerin war?
10. War er noch weiterhin Mitglied z.B. im Aufsichtsrat der Altenhilfe, obwohl er schon für die AWO arbeitete und diese in einer Konkurrenzsituation stand. War er zwischen 2015 und 2017 in weiteren Gremien, deren Geschäftsfelder mit denen der AWO kollidierten
11. Lt. FAZ vom 31.03.2016 bekam Herr Manjura während seiner Beschäftigung einen „kleinen“ Dienstwagen. Die inzwischen gewonnen Erkenntnisse ergaben jedoch, dass die Dienstwagenausstattung bei der AWO großzügig gehandhabt wurden. Welchen Dienstwagen hatte er während seinem Beschäftigungsverhältnis bei der AWO.
12. Wurde der Dienstwagen mit Beschäftigungsende abgegeben?
13. Konnte Herr Manjura den Dienstwagen auch für ehrenamtliche Tätigkeiten seines Stadtverordnetenmandats nutzen?
Renate Kienast-Dittrich
stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 01. September 2020
Bewässerung von städtischen Grünflächen und Bäumen
Trinkwasser ist vielerorts ein knappes Gut dieser Tage. In einigen Gemeinden Deutschlands musste angesichts der hohen Temperaturen im Juli und August bereits der Wasserverbrauch drastisch beschränkt werden. So wurde in vielen Gemeinden u.a. das Bewässern von Privatgärten untersagt.
Stadtbäume und öffentliche Grünflächen andererseits dienen dazu eine Überwärmung der Innenstadt zu verhindern. Diese müssen bei anhaltend hohen Temperaturen regelmäßig bewässert werden, damit sie nicht eingehen.
Angesichts des Klimawandels ist zukünftig von einer Zunahme der Trockenperioden auszugehen, was wiederum zu einem erhöhten Wasserbedarf für die Bewässerung von Grünflächen führen wird. Eine rationelle Wasserverwendung, wie sie auch das Leitbild für ein Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main (IWRM) fordert ist hier sicher angebracht.
Um Trinkwasser zu sparen wäre z.B. die verstärkte Nutzung von Regen- bzw. Betriebswasser aus öffentlichen Zisternen für die Bewässerung von städtischen Grünflächen und Bäumen sinnvoll.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Gibt es Zisternen in Wiesbaden, die das Grünflächenamt zur Bewässerung der städtischen Grünanlagen und Stadtbäume nutzt?
a) Wenn ja, wo, wie viele, wie groß sind diese und in welchem Umfang wird das hier gesammelte sogenannte Betriebswasser für den genannten Zweck genutzt?
b) Wenn nein, warum wird das Betriebswasser nicht zur Bewässerung genutzt und ist geplant in Zukunft für die Bewässerung der städtischen Grünanlagen Regenwasser/Betriebswasser zu verwenden?
2. Wieviel Trinkwasser wird im Vergleich dazu zur Bewässerung der städtischen Bäume und Grünflächen genutzt?
3. Wie viele öffentliche Gebäude in Wiesbaden besitzen bereits Zisternen, deren Inhalt zur Bewässerung von Grünflächen genutzt wird.
4. Ist geplant weitere Zisternen auf städtischen Grundstücken zu bauen, die dann vom Grünflächenamt genutzt werden können? Wenn ja, wo; wenn nein, warum nicht?
5. Die Stadt Frankfurt nutzt, wie kürzlich in der Presse zu lesen war, bereits Flusswasser zur Bewässerung von öffentlichem Grün. Wird dieses auch in Wiesbaden genutzt bzw. ist die Nutzung geplant? Wenn ja in welchem Umfang, wenn nein warum nicht.
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER / Bürgerliste Wiesbaden
Änderungsantrag zu Tagesordnung 1 / Top 9.2 - 20-V-05-0015
Vertreterbegehren über das zukünftige Mobilitätskonzept der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Realisierung einer Straßenbahn (Citybahn)
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Sitzungsvorlage wird in II / Punkt 1 / 2. Absatz wie folgt geändert:
Soll der Verkehr in Wiesbaden durch eine schienengebundene Straßenbahn (City-Bahn) von Mainz kommend über die Wiesbadener Innenstadt bis Bad Schwalbach weiterentwickelt werden?
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 16.06.2020
PFC Belastung rund um die Airbase Erbenheim
Wie man in verschieden Medien (Zeitung und TV) hören und lesen konnte, gibt es eine erhöhte PFC Belastungen auch außerhalb der Airbase Erbenheim. PFC Stoffe stehen im Verdacht krebserregend zu sein. Unter anderem wurde Kleingärtnern rund um die Airbase von der Ernte ihres Gemüses abgeraten. Es wurden erhöhte PFC Werte in Bachläufen in und um die Airbase gemessen.
Der Magistrat wird deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Allgemeine und rechtliche Fragen:
2. Gesundheitliche Fragen:
3. Fragen zum Bearbeitungsstand und zur weiteren Vorgehensweise:
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 28. Januar 2020
Eiszeit in Wiesbaden
Alle Jahre wieder zur „ESWE-Eiszeit“ brummen die Generatoren im Warmen Damm. Acht lange Wochen wird die dort aufgebaute Eisbahn Tag und Nacht gekühlt. Das ist vor allem angesichts der derzeit geführten Klimadebatte und der Ausrufung des Klimanotstandes in dieser Stadt ökologisch sicher nicht die klimafreundlichste Variante.
Da nun ab dem nächsten Jahr ein alternativer Standort für die Veranstaltung gesucht werden muss könnte der Betreiber doch auch einmal über eine klimafreundlichere Alternative zur Eisbahn nachdenken.
Alternative wäre z.B. eine synthetische Kunsteisbahn ohne echtes Eis, die nicht dauerhaft gekühlt werden muss. Diese Eisbahnen bestehen aus hochwertigen Kunststoffplatten, die die glatte Eisfläche imitieren und eine Haltbarkeit von mehreren Jahren besitzen. Sie sind relativ leicht auf- und wieder abzubauen, witterungsunabhängig und sind von den Materialeigenschaften her heutzutage dem echten Eis so nahe, dass sie inzwischen sogar im professionellen Bereich als Trainingsstätten verwendet werden.
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
1. Was kostet derzeit der Betrieb der Eisbahn während der „Eiszeit“ im Warmen Damm in der Winter-Saison?
2. Was würde im Vergleich dazu der Betrieb einer synthetischen Eisbahn kosten?
3. Wie klimaschädlich ist der Betrieb der Eisbahn während der „Eiszeit“ bzw. wieviel Wasser, Strom u.a. wird dabei verbraucht, wie ist die CO2-Bilanz?
4. Wie ist im Vergleich dazu die Klimabilanz einer synthetischen Eisbahn?
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen:
1. Ob es ökologisch und finanziell sinnvoller wäre die Eisbahn während der Eiszeit in Wiesbaden künftig mit synthetischem Kunsteis zu betreiben und falls dies der Fall ist, für den zukünftigen Betrieb der Veranstaltung „Eiszeit“ die Benutzung einer solchen synthetischen Eisbahn zu veranlassen.
2. Ob die Möglichkeit besteht die Veranstaltung „Eiszeit“ auf den Luisenplatz zu verlagern.
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019
Gewerbesteuer senken
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird für das Jahr 2020 auf 443 v.H. und für das Jahr 2021 auf 438 v.H. festgesetzt.
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Änderungs- und Ergänzungsantrag der Fraktion
FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden
für die Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019 zu TOP 5 der TO I
TOP 5 der Tagesordnung I
Neuen Haltepunkt an der Wallauer Spange für Wiesbadens östliche Vororte erschließen
19-F-21-0061
Änderung bei II. Nr. 2:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
2. zu gegebener Zeit dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr sowie den direkt betroffenen Ortsbeiräten Delkenheim, Erbenheim, Igstadt und Nordenstadt einen Sachstandsbericht mit Zeitplan zu den Erschließungsplanungen vorzulegen.
neu 4. (Ergänzung)
Den in II/2. Genannten Gremien eine Studie zu den Auswirkungen auf den Kfz-Verkehr in den östlichen Vororten vorzulegen, die entsprechende Veränderungen in den Verkehrsströmen darlegen.
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 26. November 2019
Starkregenrisikokarte für Wiesbaden
In den letzten Jahren kam es in verschiedenen Teilen Wiesbadens zu massiven Schäden durch sogenannte Starkregenereignisse. Straßen, Unterführungen, Keller, Geschäfte und Wohnungen im Stadtgebiet wurden durch Starkregen überflutet. Die Sachschäden gingen in die Millionen.
Vielfach wird das Gefahrenpotenzial von Starkregen noch immer unterschätzt. Solche Starkregenereignisse können überall und immer wieder auftreten. Im Rahmen der globalen Erwärmung sollen solche Starkregenereignisse vor allem in den Sommermonaten an Intensität und Häufigkeit immer weiter zunehmen.
Zwar gibt es Hochwasserkarten, die die Gefährdung von Gebieten an großen Flüssen anzeigen, dagegen besteht an kleineren Bachläufen oder abseits von Fließgewässern zumeist keine Erfassung der Gefährdung durch Oberflächenabfluss bei Starkregen.
Diverse Städte z.B. Köln, Recklinghausen, Dortmund, Herne u.a. haben bereits im Internet zugängliche Starkregenrisikokarten veröffentlicht.
Sucht man z.B. auf der Webseite der Stadt Wiesbaden nach einer Starkregenrisikokarte, mit der der Bürger das Risiko für sein Wohngebiet einschätzen kann, dann sucht man vergebens.
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1. Gibt es für Wiesbaden eine auch der Öffentlichkeit zugängliche Starkregenrisikokarte? Wenn ja, wo kann der Bürger diese einsehen bzw. wo ist diese veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht? Bzw. ist die Veröffentlichung einer solchen Karte geplant?
2. Welche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen wurden in den letzten Jahren ergriffen, um die Auswirkungen solcher Starkregenereignisse für die Wiesbadener Bürger zu minimieren?
3. Wird bei der Genehmigung von Neubauprojekten im Stadtgebiet auch die potentielle Gefährdungssituation durch Starkregen berücksichtigt?
4. Welche Ergebnisse hat das Projekt KLIMPRAX in diesem Zusammenhang für die Stadt Wiesbaden bisher erbracht?
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 15. Oktober 2019
Schutz der Mitarbeitenden in den Beteiligungen durch präventive Antikorruptionsschulungen für besonders gefährdete Bereiche
In der aktuellen Wiesbadener Berichterstattung wird ein Bild von Politik, Verwaltung und Beteiligungen gezeichnet, welches in der Bevölkerung den Eindruck hinterlassen könnte, dass Regelwerke völlig außer Acht gelassen werden.
Es ist unsere Verpflichtung als Gesellschafter dieser Unternehmen die Mitarbeitenden vor falschen Verdächtigungen zu schützen und sie zur Thematik zu sensibilisieren um ggf. Fehler zu verhindern und auch im beruflichen Umfeld Fälle zu erkennen.
Der Ausschuss möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob und welche übergeordnete Maßnahmen und konkrete Schulungen in den Beteiligungen zur Korruptionsprävention für besonders korruptionsgefährdende Bereiche vorgesehen sind.
2. Falls keine Pflichtschulungen in den Bereichen vorgesehen sind, wird der Magistrat aufgefordert die Beteiligungen über die Gesellschafterversammlungen anzuweisen, die Maßnahmen zur Korruptionsprävention zu erweitern und verpflichtende Schulungen für entsprechende Stellen (Geschäftsleitung, Einkauf, Vertrieb, Vermögensverwaltung) einzuführen.
3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob alle Beteiligungen über eine neutrale Anlaufstelle zur Korruptionsbekämpfung verfügen, an die sich Mitarbeitende wenden können.
3. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie die Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Wiesbaden die bisherigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention in den Beteiligungen bewertet und ob eine übergeordnete Stelle zur Antikorruption für die Beteiligungen der Stadt Wiesbaden realisiert werden kann.
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 15. Oktober 2019
Radweg Abraham-Lincoln-Straße
In einem Artikel des WK vom 12.09.2019 berichtet der Leiter des Fuhrparkmanagements der R+V Versicherung Hannes Davieds von einer internen Mobilitätserhebung der R+V Versicherung, einem der größten Arbeitgeber Wiesbadens, die zu dem Ergebnis kam, dass ca. 45 Prozent der 5000 Mitarbeiter der R+V Versicherung in Radentfernung zu ihrem Arbeitgeber wohnen.
Aktuell gibt es keine direkte Radwegeverbindung zur R+V Versicherung. Der Radweg aus Richtung Erbenheim und Bierstadt endet an der Kreuzung Abraham-Lincoln-Straße/B455 und beginnt erst wieder in dem Bereich, in welchem die Abraham-Lincoln-Straße auf die Berliner Straße trifft, ebenso in die umgekehrte Richtung.
Wer mit dem Fahrrad zu einer der Firmen in der Abraham-Lincoln-Straße möchte, muss dort auf die zu Stoßzeiten stark befahrene Fahrbahn und lebt gefährlich. Die Abraham-Lincoln-Straße ist auf beiden Seiten zugeparkt, da offenbar nicht genügend Parkplätze für Mitarbeiter und Besucher der anliegenden Firmen zur Verfügung stehen oder aus Kostengründen von den Mitarbeitern nicht genutzt werden.
Gerade auf der Spur stadteinwärts sind Fahrradfahrer dazu noch durch diverse unübersichtliche Ausfahrten gefährdet, die zahlreichen parkenden Autos verengen die Fahrbahn.
Wünschenswert wäre aber, gerade auch aus ökologischen Gründen, dass mehr Mitarbeiter der an der Abraham-Lincoln-Straße anliegenden Firmen vom Auto aufs Fahrrad umsteigen.
Um eine sicherere Anfahrt mit dem Fahrrad zu gewährleisten wäre es sinnvoll zumindest auf der stadteinwärts liegenden Fahrbahnseite der Abraham-Lincoln-Straße ein absolutes Halteverbot zu erlassen und dort stattdessen einen Radweg zu bauen bzw. zu markieren.
Gerade in Zeiten des Klimawandels sollte alles getan werden, um Arbeitnehmern eine umweltschonende Möglichkeit zu eröffnen ihren Arbeitsplatz gefahrlos zu erreichen.
Der Magistrat wird gebeten:
1. zu berichten, ob die Anlage eines Radwegs in der Abraham-Lincoln-Straße mit direkter Anbindung der R+V Versicherung geplant ist. Wenn ja, wann; wenn nein, warum nicht.
2. zu prüfen, ob Parkverbote auf der stadteinwärts führenden Seite der Abraham-Lincoln-Straße möglich sind, um dort einen Radweg zu ermöglichen.
3. die Anlage eines Radweges in der Abraham-Lincoln-Straße zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu realisieren.
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 27. August 2019
Nachdem die Rhein Main Deponie GmbH die Zusammenarbeit mit der ESWE Versorgungs AG beim Projekt Tiefengeothermie gekündigt hat und im Umweltausschuss bereits angekündigt wurde, dass das Projekt nicht weiter verfolgt wird, bleiben aus unserer Sicht
einige Fragen offen:
Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten,
1. Ist es korrekt, dass die RMD aufgrund des öffentlichen Protestes aus dem gemeinsamen Projekt ausgestiegen ist?
2. Sollte Punkt 1 nicht (voll) zutreffen, welche Gründe wurden (noch) angegeben?
3. Teilt die ESWE-Versorgung die Ansicht, dass aus Rücksicht von formulierten Einzelinteressen Energiegroßprojekte dieser Art nicht realisiert werden sollen? Träfe dies dann z.B. auch auf die Planung der Windkraftanlagen auf dem Taunuskamm zu?
4. Welche Kosten sind für dieses Projekt insgesamt entstanden und welchen Anteil trägt die ESWE Versorgungs AG.
5. Wird das Projekt von der ESWE Versorgung nach dem Ausstieg der RMD endgültig beendet?
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 27. August 2019
Trockenschäden im Wald durch Wasserentnahme?
Gerade in den letzten Wochen liest man immer wieder Berichte über Bäume ja ganze Waldgebiete, die von Trockenschäden betroffen sind als Folge des heißen Wetters bzw. des fehlenden Niederschlags.
Die Folgen solcher Trockenschäden können neben verstärktem Schädlingsbefall an Bäumen und einer erhöhten Brandgefahr am Ende auch das komplette Absterben von Bäumen bzw. Teilen des Waldes sein.
Auch die Taunuswälder bilden hier keine Ausnahme. Im Taunus wird durch Hessenwasser regelmäßig Grundwasser aus den Taunusstollen zur Trinkwasseraufbereitung für Wiesbaden entnommen. In den letzten Wochen bedingt durch die extreme Wettersituation deutlich mehr als normal.
Das verschärft die Wassersituation für die umliegenden Wälder noch einmal.
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1. Gibt es in dem Gebiet um die Taunustollen bereits Trockenschäden an Bäumen, die man auf die Wasserentnahme zurückführen kann?
2. Wie wirkt sich die Entnahme von Trinkwasser aus den Taunusstollen auf die Situation des umliegenden Waldgebietes aus.
3. Ist im Wasserentnahmegebiet rund um die Taunusstollen bereits eine Veränderung im Gewässerhaushalt erkennbar?
4. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen, um weitere Trockenschäden im Wald zu minimieren bzw. zu vermeiden?
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 11. Juni 2019
Mikroplastik auf Wiesbadener Äckern
Seit Jahren wird diskutiert, was die Plastik-Verschmutzung in den Ökosystemen der Meere anrichtet. Dabei sammelt sich das meiste Plastik an Land.
Allein durch das Ausbringen von Klärschlamm, Düngemitteln oder Kompost aus Bioabfällen gelangen weltweit hunderttausende Tonnen Mikroplastik in die Böden. Es steckt in Äckern, im Kompost, in Hühnermägen und im Kot der Regenwürmer und ist nach neuesten Untersuchungen inzwischen auch im menschlichen Körper nachgewiesen, wohin es durch die Nahrungskette gelangt.
Welche langfristigen Schäden die Belastung durch Mikroplastik im menschlichen Körper anrichtet ist bisher nicht bekannt, doch laufen inzwischen Studien, um die Auswirkungen der Partikel auf den menschlichen Organismus zu ermitteln.
In der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion FW/BLW vom 28.03.2019 zu Plastik im Biomüll antwortete der Magistrat, dass es keine aktuellen Erkenntnisse darüber gibt, wie stark die Wiesbadener Äcker bereits mit Mikroplastik bereits belastet sind.
Laut den Hinweisen diverser Bürger ist die grobe Sichtprüfung, die die Müllwerker bei der Leerung der Bioabfälle vornehmen leider nicht unbedingt geeignet eine sortenreine Trennung zu gewährleisten. Hier müsste tatsächlich konsequenter vorgegangen werden.
Der Magistrat wird gebeten:
1. Eine Untersuchung zur Belastung der Wiesbadener Äcker mit Mikroplastik zu veranlassen, um die Situation besser einschätzen zu können.
2. Maßnahmen zu ergreifen, um die weitere Verunreinigung der Böden mit Mikroplastik zu reduzieren bzw. zu verhindern.
3. Bei der Sammlung von Bioabfällen noch stärker als bisher auf eine sortenreine Trennung zu achten, um Plastik im Biomüll weitestgehend zu vermeiden.
Monika Becht
Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Mai 2019
Sachstand Gemeindezentrum Nordenstadt
Vergangene Woche fand eine Informationsveranstaltung zur Sanierung der Taunushalle in Nordenstadt statt. Hier scheint langsam Bewegung in die Sache zu kommen. Das gilt offenbar nicht für das Gemeindezentrum in Nordenstadt.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten darüber zu berichten, ob die Planungskosten für das Gemeindezentrum in Höhe von 400.000 € für 2019 abgerufen worden sind
• falls ja, wofür diese Mittel verausgabt worden sind
• falls nein, warum nicht
• und ob diese (Rest-)Mittel in den nächsten Doppelhaushalt für das Projekt Gemeindezentrum Nordenstadt überführt werden
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 29.01.2019
Vergabeverfahren der städtischen Beteiligungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
In Teil II des Beteiligungshandbuchs der Landeshauptstadt Wiesbaden unter K. 3. Vergaberecht steht:
„Von den städtischen Gesellschaften ist zu beachten, dass sie, sofern sie Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge wahrnehmen öffentliche Verwaltung betreiben und damit öffentlich-rechtlichen Bindungen unterliegen, insbesondere den Regeln über die Aufträge der öffentlichen Hand.“
Die aktuellen Diskussionen um mögliche fehlerhafte Vergabeverfahren der Stadt Wiesbaden sind unter Umständen derzeit auch Inhalt staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Hier sollte der Beteiligungsausschuss als zuständiges Kontrollgremium nachbessern, um mögliche Vergabefehler in der Zukunft zu minimieren.
Der Ausschuss möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
2. Alle Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Wiesbaden, die der oben zitierten Passage des Beteiligungshandbuchs entsprechen, werden verpflichtet, bei Ausschreibungen über der Vergabefreigrenze nach § 15 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (100.000,-- €) die Vergabestelle des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften, zur Beratung hinzuzuziehen. Eine entsprechende Dokumentation der Beratung ist zwecks Nachvollziehbarkeit anzufertigen.
Christian Bachmann
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06. September 2018
LKW-Maut in Wiesbaden
Ab dem 01.07.2018 wurde die die Maut für alle LKWs ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesfernstraßen ausgeweitet. Weiterhin werden die Mautsätze zum 01.01.2019 an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens angepasst.
Viele Unternehmen, auch in Wiesbaden und der näheren Region, werden durch die Ausweitung erstmals unmittelbar mit dem Thema LKW-Maut konfrontiert.
Mit der B 262, B 417, B 455, B 54 und B 263 sind von dieser neuen Regelung wichtige Straßen innerhalb des Wiesbadener Stadtgebiets betroffen. Gerade im Zusammenhang eines drohenden allgemeinen Diesel-Fahrverbots sollten alle Möglichkeiten, die diese Änderungen mit sich bringen, ausgeschöpft werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten
a) ob und wie die mautpflichtigen Strecken innerhalb der Stadt Wiesbaden an den Zufahrten auf die entsprechenden Straßen gekennzeichnet werden
b) wie die LKW-Maut auf den Bundesstraßen innerhalb der Stadt Wiesbaden kontrolliert werden soll
2. Der Magistrat wird beauftragt,
• zu erheben, wie sich der LKW-Verkehr auf den Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebiets im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 der LKW-Maut ändert
• zu erheben, wie sich der LKW-Verkehr auf den Landes- und Kreisstraßen innerhalb des Stadtgebiets vom 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 der LKW-Maut ändert
• diese Messungen nach den Erhöhungen der Mautsätze ab 01.01.2019 zu wiederholen und die Zahlen den zuvor erhobenen Messungen gegenüberzustellen
3. Der Magistrat wird beauftragt,
a) sich bei den Anpassungen der Mautsätze zum 01.01.2019 bei den zuständigen übergeordneten Stellen dafür einzusetzen, dass die Mautsätze für reinen LKW-Durchfahrtsverkehr in Städten mit hoher Luftbelastung auch höher bewertet werden
b) darüber hinaus zu prüfen, ob grundsätzlich eine City-Maut für die in 3 a) genannten Fahrten (ausgenommen Abhol-, Anliefer- und Anliegerverkehr) als Lenkungssonderabgabe zur Verminderung von Luftverunreinigungen möglich ist – und diese Maßnahme in das „Sofortpaket der Landeshauptstadt Wiesbaden - Luftreinhaltung zur Vermeidung eines Dieselfahrverbots“ (5 – Urbane Logistik) aufzunehmen
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 21. August 2018
Nebentätigkeiten der GeschäftsführerInnen städtischer Mehrheitsgesellschaften
Nach §11 „Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsrats“ (5.7) der städtischen Gesellschaftsverträge bedarf es der Zustimmung der jeweiligen Aufsichtsräte zu Nebentätigkeiten der GeschäftsführerInnen.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten,
ob die derzeitigen GeschäftsführerInnen zustimmungspflichtige Nebentätigkeiten ausüben, um welche Nebentätigkeiten es sich handelt und ob ein Aufsichtsrat bei derzeitigen GeschäftsführerInnen einer Nebentätigkeit NICHT zugestimmt hat.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Ausschusses für Schule Kultur und Städtepartnerschaften am 23. August 2018
Was wird aus dem Diana-Brunnen?
Der 1957 von Adam Herbert gestiftete Diana-Brunnen und die später hinzugekommene Diana-Statue wurden mit Beginn der Bauarbeiten für das RMCC eingelagert.
Bereits 2012 hatte sich die Bürgerliste Wiesbaden für den Erhalt bzw. die Wiederaufstellung des Brunnens samt Statue eingesetzt.
2016 hat der zuständige Dezernent Oliver Franz in seiner Antwort auf eine Frage in der Stadtverordnetenversammlung angedeutet, dass der Brunnen samt Statue eventuell in den Herbert-Anlagen wieder aufgestellt werden könnte.
Seitdem hat sich offenbar nichts getan.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1. Gibt es inzwischen konkrete Überlegungen bezüglich des Standortes für eine Wiederaufstellung des Diana-Brunnens samt Statue? Wenn ja, wo soll der Brunnen wieder aufgestellt werden?
2. Gibt es einen Zeitplan für die Wiederaufstellung? Wenn ja, wie sieht dieser aus.
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen:
Ob die Möglichkeit besteht die Diana-Statue (eventuell auch ohne Brunnen) auf der Grünfläche vor dem RMCC aufzustellen.
Wilfried Lüderitz
stellv. Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21. Juni 2018
LKW-Maut in Wiesbaden
Ab dem 01.07.2018 wird die die Maut für alle LKWs ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf alle Bundesfernstraßen ausgeweitet. Weiterhin werden die Mautsätze zum 01.01.2019 an die Ergebnisse des neuen Wegekostengutachtens angepasst.
Viele Unternehmen, auch in Wiesbaden und der näheren Region, werden durch die Ausweitung erstmals unmittelbar mit dem Thema LKW-Maut konfrontiert.
Mit der B 262, B 417, B 455, B 54 und B 263 sind von dieser neuen Regelung wichtige Straßen innerhalb des Wiesbadener Stadtgebiets betroffen. Gerade im Zusammenhang eines drohenden allgemeinen Diesel-Fahrverbots sollten alle Möglichkeiten, die diese Änderungen mit sich bringen, ausgeschöpft werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten, zu berichten
a) ob und wie die mautpflichtigen Strecken innerhalb der Stadt Wiesbaden an den Zufahrten auf die entsprechenden Straßen gekennzeichnet werden
b) wie die LKW-Maut auf den Bundesstraßen innerhalb der Stadt Wiesbaden kontrolliert werden soll
2. Der Magistrat wird beauftragt,
• zu erheben, wie sich der LKW-Verkehr auf den Bundesstraßen innerhalb des Stadtgebiets in den drei Monaten nach Ausweitung der LKW-Maut ändert
• zu erheben, wie sich der LKW-Verkehr auf den Landes- und Kreisstraßen innerhalb des Stadtgebiets in den drei Monaten nach Ausweitung der LKW-Maut ändert
• diese Messungen nach den Erhöhungen der Mautsätze ab 01.01.2019 zu wiederholen und die Zahlen mit denen vor dem 01.07.2018 und nach dem 01.07.2018 gegenüberzustellen
3. Der Magistrat wird beauftragt,
a) sich bei den Anpassungen der Mautsätze zum 01.01.2019 bei den zuständigen übergeordneten Stellen dafür einzusetzen, dass die Mautsätze für reinen LKW-Durchfahrtsverkehr in Städten mit hoher Luftbelastung auch höher bewertet werden
b) darüber hinaus zu prüfen, ob grundsätzlich eine City-Maut für die in 3 a) genannten Fahrten (ausgenommen Abhol-, Anliefer- und Anliegerverkehr) als Lenkungssonderabgabe zur Verminderung von Luftverunreinigungen möglich ist – und diese Maßnahme ggf. in den Luftreinhalteplan aufzunehmen
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Juni 2018
Entwicklung der kommunalen Steuern seit 2011
Nach § 7 KAG (2) kann Wiesbaden örtliche Verbrauch- und Aufwandssteuern erheben. Mit der derzeit geplanten Wettaufwandsteuer wird womöglich eine für Wiesbaden neue Lenkungsabgabe eingeführt. Ein Gesamtüberblick über die kommunalen Steuern der Stadt Wiesbaden könnte den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern aufzeigen, wo es ggf. Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Der Ausschuss möge daher beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
Ob folgende Steuern erhoben werden und wie sich jeweils die entsprechenden Einnahmen, Steuersätze und die Anzahl der Steuerpflichtigen seit 2011 entwickelt haben (der Magistrat wird gebeten, die Liste ggf. zu vervollständigen) :
• Grundsteuer
• Gewerbesteuer
• Hundesteuer
• Kampfhundesteuer
• Spielapparatesteuer
• Zweitwohnsteuer
• Pferdesteuer
• Getränkesteuer
• Vergnügungssteuer
• Gaststättenerlaubnissteuer
• …
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Revisionsausschuss am 06.Juni 2018
Sonderprüfung gem. § 130 Abs. 2 HGO
Das Revisionsamt wird beauftragt, die gesamten Vorgänge der Fördermittelvergabe des Ausländerbeirats der letzten drei Jahre, insbesondere die „Wahlkampfpauschalen“ aus dem Jahr 2015 zu prüfen. Hierbei sind insbesondere die Entscheidungsprozesse der Kommission zur Vergabe der Mittel und die entsprechenden Entscheidungen des Dezernats zu den Zuschussverträgen, sowie die Überprüfung der Verwendungsnachweise aufzuklären und zu bewerten.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden zu Punkt 8 der Tagesordnung für die Sitzung der Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 17. April 2018
17-V-82-0008: Neufassung der Ortssatzung für die Märkte der Landeshauptstadt Wiesbaden (Marktsatzung)
Öffnung des Sternschnuppenmarktes verlängern
Der Wiesbadener Sternschnuppenmarkt war im Jahr 2017 sehr kurz. Zum einen durch den sehr späten Termin des Totensonntag, nach dem der Sternschnuppenmarkt auch laut der neuen Marktsatzung zukünftig beginnen soll, aber auch, weil der vierte Advent auf Heiligabend fiel, und so den Marktbeschickern nur drei Wochenenden blieben, um ihre Marktstände zu öffnen.
2016 öffnete der Sternschnuppenmarkt bereits eine Woche früher. Dadurch hatten die Marktbeschicker 2016 etwa eine Woche mehr Zeit ihre Waren zu präsentieren und zu verkaufen. Entsprechend besser waren die Umsätze.
2018 und 2019 liegen die Termine des Totensonntag ebenfalls sehr spät im November, so dass auch dieses und nächstes Jahr der Sternschnuppenmarkt erst relativ spät öffnen wird und der Zeitraum, in dem der Markt geöffnet bleibt, relativ kurz ist.
Die Winter-Stubb auf dem Mauritiusplatz und die ESWE Eiszeit am Warmen Damm haben dagegen deutlich länger, bis in die beiden ersten Wochen im Januar des Folgejahres also auch noch nach Weihnachten geöffnet.
Diverse andere Städte im In- und Ausland öffnen ihre Weihnachtsmärkte bereits bis nach Weihnachten, z.B. Braunschweig, Goslar, Düsseldorf, Kassel, München, Berlin, Magdeburg, Schwerin, Husum, Paris, Colmar, Klagenfurt, u.a.
Da die Weihnachtszeit traditionell zwischen dem ersten Advent und dem Dreikönigstag am
6. Januar liegt wäre es zeitgemäß, wenn auch der Wiesbadener Sternschnuppenmarkt zumindest bis zu diesem Termin im Januar geöffnet bliebe.
Der Ausschuß möge daher beschließen:
Die Marktsatzung dahingehend zu ändern, dass der Sternschnuppenmarkt am Dienstag nach dem Totensonntag beginnt und am 6. Januar des Folgejahres (Dreikönigstag) endet.
Monika Becht
stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Sauberkeit am 17. April 2018
Betreff: Biodiversität-Maßnahmen rund um Wiesbaden
Die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen zum Massensterben der Insektenwelt sind extrem besorgniserregend.
Innerhalb der letzten 27 Jahre ist die gesamte Biomasse von Insekten um zirka 75 % zurückgegangen. Es ist mit massiven negativen Effekten gerade im Bereich der Nahrungsmittelproduktion (Bestäubung) zu rechnen, sollte nicht umgehend ein Umdenken erfolgen.
Gerade hier sind Länder und Kommunen gefordert.
Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ tritt dieser Entwicklung sehr intensiv entgegen. Dieses Bündnis ist ein Zusammenschluss von im Naturschutz engagierten Kommunen. Es stärkt die Bedeutung von Natur im unmittelbaren Lebensumfeld der Menschen und rückt den Schutz der Biodiversität in den Blickpunkt.
In Hessen sind diesem Bündnis bereits 128 Kommunen beigetreten. Wiesbaden hat die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ im Jahr 2010 mit unterzeichnet, ist dem Verein aber nicht beigetreten.
Im Biodiversitätsbericht 2016 kann man nachlesen, dass dort wo entsprechende Maßnahmen eingeführt wurden, eine Verbesserung der Vielfalt in den Bereichen der Fauna und Flora eingesetzt hat.
Der Ausschuss möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten dem Ausschuss zu berichten:
a) Welche Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität die Stadt Wiesbaden aktuell betreibt und welche weiteren Maßnahmen geplant sind?
b) Ob die Stadt Wiesbaden Fördergelder von Land oder Bund zum Schutz der Biodiversität erhält? Wenn ja, in welchem Umfang?
c) In welchen Umfang von der Stadt noch Insektizide eingesetzt werden; z.B. sogenannte Neonicotinoide oder andere, die für das Insektensterben verantwortlich gemacht werden?
2. Dass die Stadt Wiesbaden, wie schon 19 weitere Städte in Hessen, dem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt .e.V.“ beitritt, um aktiv hier ihren Beitrag zu leisten.
Monika Becht
stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 17. April 2018
Überprüfung der Dienstwagenregelung für Geschäftsführer
Im Beteiligungshandbuch „Grundsätze guter Unternehmensführung der Landeshauptstadt Wiesbaden“ steht unter dem Punkt der Dienstwagen-Richtlinie:
„Geschäftsführern und Betriebsleitern wird von ihren Beteiligungen ein Dienstwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung gestellt. Bei großen Gesellschaften (Beurteilung nach § 267 HBG) ist dies eine Mercedes E-Klasse oder ein anderes vergleichbares Fahrzeug der oberen Mittelklasse, bei mittelgroßen und kleinen Beteiligungen eine Mercedes C-Klasse oder ein anderes vergleichbares Fahrzeug der Mittelklasse. Bei der Anschaffung eines Dienstwagens ist vorrangig auf ökologische Belange Rücksicht zu nehmen (in der Regel durch die Berücksichtigung einer zum Anschaffungsdatum günstigen CO2-Effizienzklasse gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, d.h. mit Stand 2015 Effizienzklasse B, A oder besser). In diesem Kontext sind Mehrkosten für besonders umweltfreundliche Antriebskonzepte (u.a. Elektro, Hybrid und Erdgas) zulässig. Die Anschaffung ist dem Aufsichtsrats- oder Betriebskommissionsvorsitzenden anzuzeigen. Dem/der Geschäftsführer/in bzw. Betriebsleiter/in steht es frei, eine niedrigere Wagenklasse zu wählen.“
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu berichten:
1. Wie viele Dienstwagen derzeit von den Geschäftsführern und Betriebsleitern gefahren werden und wie viele davon ein „besonders umweltfreundliches Antriebskonzept“ oder eine freiwillig niedrigere Wagenklasse haben.
2. Inwiefern bei den derzeitigen Dienstwagen tatsächlich auf die ökologischen Belange, wie nach der oben zitierten Richtlinie Rücksicht genommen wird.
3. Ob die Anschaffung nach den oben genannten Effizienzklassen noch zeitgemäß ist und ob weitere ökologische Merkmale, wie zum Beispiel der Stickstoffdioxid-Ausstoß bei der Anschaffung mit berücksichtigt werden sollten.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die
Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 06. März 2018
Ausnahmeregelungen bei Diesel-Fahrverboten
Wie verstärkt in der aktuellen Presse zu lesen ist, werden trotz aller Bemühungen der zuständigen Ämter und der Politik, Diesel-Fahrverbote sehr wahrscheinlich. Da in diesem Rahmen ja nicht nur private Fahrzeuge, sondern auch verstärkt Fahrzeuge der Polizei, für Krankentransporte, der Feuerwehr, für Transporte von Schwerbehinderten, städtischer und privater Busunternehmen und noch viele Andere betroffen wären, stellt sich bei einem eventuellen Fahrverbot die Frage, ob hier mit Ausnahmeregelungen der zuständigen Behörden zu rechnen ist.
Aber auch Handwerkerfirmen im Stadtgebiet, Zubringerfahrzeuge zu den Lebensmittelmärkten, Wochenmarktbestücker, Essen auf Rädern und Andere wären durch ein Diesel-Fahrverbot zum Teil betroffen. Auch hier stellt sich die Frage nach einer Ausnahmeregelung.
Die Voraussetzungen zum Erhalt einer solchen Ausnahmereglung müssten auch einmal klar dokumentiert werden.
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen dem Ausschuss zu beantworten:
1) Welche Voraussetzungen sind für die Beantragung einer Ausnahmeregelung bei einem eventuellen Fahrverbot erforderlich?
2) Bei welcher Behörde könnte so eine Ausnahmeregelung beantragt werden?
3) Mit welchen logistischen Schwierigkeiten ist von Seiten des dann zuständigen Amtes zu rechnen, wie hoch werden der Personalbedarf und die Betriebskosten zur Erstellung solcher Genehmigungen geschätzt und wer würde diese Zusatzkosten tragen?
4) Würden Antragstellern, wie Handwerksfirmen und privaten Fahrzeugbesitzern evtl. Kosten entstehen?
5) Hat die Stadt vor, nach einem eventuellen Fahrverbot für Dieselfahrzeug in Wiesbaden eine Erhebung zu erstellen, die Auskunft darüber gibt, wie viele Ausnahmeregelungen erstellt wurden und den Nutzeffektes eines Dieselfahrverbotes bewertet?
Monika Becht
stellv. Fraktionsvorsitzende
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 27. Februar 2018
Beteiligungsbericht elektronisch lesbarer gestalten und Ressourcen schonen.
Bei einem Dokument mit mehreren hundert Seiten an Zahlen, Daten und Fakten wäre es aus Kosten- und Umweltgründen angebracht, auf eine Druckversion komplett zu verzichten und die Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
Hierdurch wäre auch eine bessere Suchfunktion oder Markierung mit Lesezeichen möglich.
Als Beispiel könnten andere Drucksachen der Verwaltung dienen wie z.B. die jüngsten Wiesbadener Stadtanalysen „Monitoring Weiterbildung – Fortschreibung bis 2016“ herangezogen werden.
Der Beteiligungsausschuss wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
• zukünftige Beteiligungsberichte im pdf-Format mit Lesezeichen zu versehen und wenn möglich, auch den aktuellen und ältere Beteiligungsberichte dahingehend nachzubearbeiten
• Aus Kosten- und Ressourcengründe auf die Druckversion zu verzichten.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung des Beteiligungsausschusses am 05. Dezember 2017
Sponsoring-Richtlinien der städtischen Gesellschaften auf dem Prüfstand
Wie in den vergangenen Tagen zu lesen war, gibt es Irritationen bezüglich der Zuwendung von Sponsorengeldern von Eigenbetrieben und der städtischen Gesellschaften der Landeshauptstadt Wiesbaden an bestimmte Vereine. Der Beteiligungsausschuss, so wie die Stadtverordnetenversammlung haben am 14. März 2017 (Beschluss 0015) bzw. am 30. März 2017 (Beschluss 0115) die Sitzungsvorlage „Grundsätze guter Unternehmensführung der Landeshauptstadt Wiesbaden“ beschlossen.
Im Rahmen dieses „Beteiligungskodexes“, welches federführend von Dezernat I vorangetrieben wurde, haben sich alle entsprechenden Gremien auch für das „Beteiligungshandbuch“ ausgesprochen.
Das Beteiligungshandbuch enthält detailliertere Regelungen und Richtlinien zu Teilaspekten der Steuerung. Darunter fallen auch die Richtlinien für Sponsoring (Seite 22 – 23).
Hier wird aufgeführt, dass Beteiligungen die nachfolgenden Grundsätze zu beachten haben:
• Sponsoring ist zulässig für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, der Kultur, der Bildung, des Sports, der Förderung des Umweltschutzes, der Prävention und für soziale Zwecke, soweit Sponsoring nicht im Einzelfall von der Gesellschafterversammlung unabhängig von den genannten Feldern beschlossen ist.
• Sponsoring darf dem Unternehmensgegenstand nicht entgegenstehen und muss angemessen sein im Hinblick auf die Ertrags- und Vermögenslage.
• Das gesamte Verfahren ist transparent zu gestalten, von einer möglichen Einwerbung über die Mittelvergabe bzw. –verwendung bis zur Dokumentation der Gegenleistung. Eventuelle Interessenskollisionen der Entscheidungsträger sind offen zu legen.
• Sponsoringmaßnahmen sind durch einen Sponsoringvertrag zu dokumentieren.
• Innerhalb der Unternehmen sind die Zuständigkeiten für die Annahme bzw. Vergabe von Mitteln mit der entsprechenden Berechtigung zu Vertragsabschlüssen verbindlich festzulegen. Einzelmaßnahmen im Wert von jährlich mehr als 0,5 ‰ der Bilanzsumme bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.
• Sponsoringmittel sind statistisch zu erfassen und in den Jahresabschluss- des Unternehmens darzustellen.
• Führt aktives Sponsoring neben der Werbung zu Gegenleistungen, z.B. in Form von Eintrittskarten o. ä. sind die Grundsätze über die Annahme von Geschenken und Einladungen zu beachten.
Der Beteiligungsausschuss möge daher mit ausdrücklichem Verweis auf das Beteiligungshandbuch folgendes beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
1. dem Beteiligungsausschuss bis spätestens zur Sitzung am 27. Februar 2018 ein Sponsorenregister (Gesellschaft, Empfänger, Vertragsgegenstand und Höhe der Zuwendung 2017) der Beteiligungen und Eigenbetriebe zur Verfügung zu stellen für die das Beteiligungshandbuch Anwendung findet.
2. aufzulisten, an welche Unternehmen und Personen die städtischen Gesellschaften Eintrittskarten für Veranstaltungen mit großer Bedeutung (z.B. DFB-Pokalspiele des SV Wehen Wiesbaden, Pfingstturnier, DVV Pokalspiele des VC Wiesbaden o.ä.) im Rahmen des aktiven Sponsorings verteilt wurden.
3. dem Ausschuss zu berichten, wie das umfangreiche Sponsoring der ESWE Verkehr (z.B. des SV Wehen-Wiesbaden) mit der Angemessenheit der Vermögenslage (Jährlicher Verlust und Zuschussbedarf) in Einklang zu bringen ist.
4. dem Ausschuss zu berichten, ob durch die Sponsorengelder der ESWE-Versorgung (Aufsichtsratsvorsitzender Oberbürgermeister Sven Gerich) an den Förderverein für den Ball des Sports (stellv. Vorsitzender Oberbürgermeister Sven Gerich) eine eventuelle Interessenskollision nach den Sponsoring-Richtlinien des Beteiligungshandbuches vorliegt.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. November 2017
Sachstandsbericht zum Projekt Tiefengeothermie
Das Gemeinschaftsprojekt „Tiefe Geothermie Wiesbaden/Rhein-Main“ der Landeshauptstadt Wiesbaden in Kooperation mit der ESWE Versorgungs AG und der Rhein-Main-Deponie GmbH wurde gegründet um die Möglichkeiten der Ausnutzung des Energieträgers „Geothermie“ zu untersuchen.
Sogar ein Ort für eine Probebohrung (zwischen Massenheim und Delkenheim) wurde schon öffentlichkeitswirksam präsentiert. Der Main-Taunus-Kreis hat im Juli des letzten Jahres seinen Ausstieg aus dem Projekt angekündigt. Landrat Cyriax erteilte dem Thema im Wahlkampf um seine Wiederwahl eine klare Absage.
Nach erheblichen Investitionen in die Projektierung und Voruntersuchungen ist das Projekt aktuell in der öffentlichen Wahrnehmung zum Stillstand gekommen. Der nächste Schritt im Projekt wäre die erste Bohrung mit dem Ziel der Fündigkeit.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:
Der Magistrat wird gebeten darüber zu berichten
1. wie der aktuelle Sachstand zum Projekt Tiefengeothermie ist. Welche Schritte wurden bereits durchgeführt und welche weiteren Schritte sind geplant.
2. welche Kosten für das Projekt bisher angefallen sind und mit welchen Kosten noch zu rechnen ist.
3. welche Auswirkungen das gescheiterte Erdwärmeprojekt in Trebur auf das Wiesbadener Projekt hat.
4. inwiefern die strengeren Vorschriften für Tiefenbohrungen seit August 2017 im Zusammenhang mit der Suche nach Atomendlagern das Projekt beeinflussen.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18. Mai 2017
Zügiger Ausbau von Park & Ride-Anlagen / Angebote anstelle Verbote
Wiesbaden bekommt durch das stetig wachsende Verkehrsaufkommen im individualisierten Motorverkehr zunehmende und vielschichtige Probleme. Neben täglichen Pendlerstaus und den hohen Parkdruck auf den Straßen, gesellt sich zunehmend auch die Erkenntnis, dass die hohe Feinstaub- und Stickstoffoxidbelastung in naher Zukunft nicht signifikant reduziert werden kann. Ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Luft wird derzeit beim Land Hessen geprüft.
Die angedachten Maßnahmen und die geplante City-Bahn, die noch in nicht absehbarer Zukunft liegt, können jedoch kurz- und mittelfristig nicht das Verkehrsaufkommen und die Pendlerströme nachhaltig beeinflussen. Mit dem Umland und den regionalen Mobilitätsdienstleistern koordinierte und betriebene Park and Ride-Anlagen bieten eine gute Möglichkeit als begleitende Maßnahme, die Verkehrsströme effektiv auf den ÖPNV umzuleiten und somit die Stadt vor größeren Staus und steigenden Umweltbelastungen zu schützen.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher:
Der Magistrat wird beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Mobilitätsdienstleister ESWE-Verkehr
I. alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um ein Dieselfahrverbot für die Stadt Wiesbaden zu verhindern.
II. ein umfassendes Gesamtkonzept für Park and Ride-Anlagen für die Stadt Wiesbaden zu erarbeiten. Dabei sollen
1. Standorte für die Pendlerverkehre nach Wiesbaden priorisiert werden, die möglichst an den Wiesbadener Stadtgrenzen liegen.
2. umliegende Kommunen und Kreise sowie der Rhein-Main-Verkehrsverbund und die Deutsche Bahn mit einbezogen werden.
3. die bestehenden Park and Ride-Anlagen überprüft und mit entsprechenden Schnell-Busverbindungen/Bustaktungen für den Pendlerverkehr optimiert und damit attraktiver werden.
4. langfristig die Park and Ride-Anlagen mit Blick auf den Ausbau von schienengebundenem ÖPNV ausgerichtet werden.
5. bestehende Bike and Ride-Anlagen ausgeweitet und neue potentielle Standorte für Bike and Ride-Anlagen mit eingeplant werden.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER/Bürgerliste Wiesbaden für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2016
Bürgerfreundlicher Plakatwahlkampf in Wiesbaden!
Vor wenigen Wochen war in Wiesbaden der Wahlkampf mal wieder allgegenwärtig. Im Vorfeld (und auch stellenweise noch sehr lange im Nachgang) der Kommunalwahlen konnte man wieder die Stadt Wiesbaden vor lauter Plakate kaum sehen. Unzählige Flächen, Bäume, Zäune, Laternen usw. wurden genutzt, um die unüberschaubare Masse an Wahlkampfplakaten zu positionieren. Um dieser unübersichtlichen Materialschlacht auf Kosten der Umwelt und des Stadtbilds wieder Herr zu werden, müssen die Richtlinien der Plakatierung endlich entsprechend geändert und angepasst werden.
Eine Initiative zu einer Einigung unter den Parteien und die Novellierung der Richtlinien Anfang 2015 brachten keine wesentlichen Ergebnisse.
Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
1. zeitnah ein Konzept für die Neuordnung der Wahlkampfplakatierung in der Landeshauptstadt Wiesbaden zu erarbeiten, welches bereits bis zur Bundestagswahl 2017 greift, um die Anzahl der Plakate im Stadtgebiet merklich einzudämmen. Mögliche Optionen wären z.B. stadteigene Plakattafeln, die an prominenten Stellen in der Stadt aufgestellt werden könnten. Die Bewirtschaftung der Tafeln könnte zentral durch die Stadt erfolgen. Als weitere Option könnte die WALL AG im Rahmen der Stadtmöblierung mit einbezogen werden.
2. bei der Konzeption werden neben den Vorschriften des § 5 Abs. 1 und 2 des Parteiengesetzes, für Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen die etablierten Parteien nach der Eingruppierung des Bundeswahlleiters und für die Kommunalwahl, die im Stadtparlament vertretenen und zugelassenen Parteien und Wählergruppen im Konzept mit berücksichtigt.
3. die Richtlinien der Stadt Wiesbaden „für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Aufstellung von beweglichen Plakatständern und –tafeln sowie Transparenten der Parteien und Wählergemeinschaften in Wahlkampfzeiten“ werden bis zum Wahlkampf zur Bundestagswahl 2017 entsprechend ergänzt, geändert oder ggf. ersetzt.
Christian Bachmann
Fraktionsvorsitzender
Wir sind für Sie da
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Raum 309
Schloßplatz 6
65183 Wiesbaden
Aktuelles
Die nächsten Stadtverordnetensitzung findet am 11.03.2021 statt.